Tourismus / Transport
Verwaltungsgliederung
Japan ist ein zentralistischer Staat, der lediglich klar umrissene Aufgaben an die untergeordneten Gebietskörperschaften weitergibt. Japan gliedert sich flächendeckend in drei Verwaltungsebenen, die Zentralregierung in Tokio, die 47 Präfekturen (todōfuken) und die kommunale Ebene (shikuchōson): Kreisfreie Städte (shi), Kleinstädte (chō oder machi), Dörfer (mura oder son) sowie in der Präfektur Tokio die 23 „[Sonder-]Bezirke“ ([tokubetsu-]ku).
Eine Grobunterteilung Japans bilden die acht Regionen, die aus einer oder mehreren Präfekturen bestehen. Sie sind keine Gebietskörperschaften, werden aber von der Verwaltung für bestimmte Zuständigkeitsbereiche (Außenstellen der Zentralregierung, regionale Gouverneurskonferenzen, Gerichtsbezirke) genutzt. Verschiedene Reformpläne für ein Dōshūsei sehen eine stärkere Rolle für die Regionen – in bestehender oder leicht veränderter Aufteilung – vor, um die Handlungsfähigkeit lokaler Regierungen zu erhöhen.
Historisch existierten bis in die 1920er Jahre die Landkreise (gun) als Verwaltungsebene zwischen Präfekturen und ländlichen Gemeinden (machi und mura). Sie waren im 19. Jahrhundert aus vormodernen Bezirken (kōri) hervorgegangen und werden bis heute für Ortsangaben zum Beispiel in Postadressen genutzt.
Präfekturen
Die Präfekturen sind innerhalb der ihnen zustehenden Aufgaben relativ autonom und üben gemäß Kapitel acht der Verfassung lokale Selbstverwaltung aus. Finanziell sind sie stark auf die Zuweisungen der Zentralregierung angewiesen.
Die Präfekturen sind in Größe und Bevölkerungsdichte sehr unterschiedlich. Die meisten entfallen auf die Hauptinsel Honshū, während beispielsweise die zweitgrößte Insel Hokkaidō nur eine einzige Präfektur hat. Innerhalb der präfekturalen und der kommunalen Ebene gibt es – im Gegensatz zum nationalen Parlamentarismus – ein präsidentielles System, innerhalb dessen einerseits die Regierungs- und Verwaltungschefs und andererseits die Gemeindeversammlungen und Präfekturparlamente autonom gewählt werden.
Gemeinden
Die kommunale Selbstverwaltung wurde bereits im Kaiserreich Ende der 1880er Jahre nach preußischem Vorbild gestaltet und nach dem Pazifikkrieg unter US-geführter alliierter Besatzung in die heutige Form gebracht, als das Recht auf Selbstverwaltung auch auf die Präfekturen ausgedehnt wurde.
Einen Sonderstatus unter den Gemeinden haben die 20 „Großstädte per Regierungserlass“ (seirei shitei toshi). Voraussetzung für die Ernennung sind unter anderem eine Mindestbevölkerung von 500.000 Einwohnern sowie die Zustimmung von Stadtrat und Präfekturparlament. Die seirei shitei toshi sind in [Stadt-]Bezirke (Ku) unterteilt und übernehmen verschiedene Verwaltungsaufgaben, die sonst den Präfekturen zustehen. Die Städte sind absteigend nach Bevölkerungszahl: Yokohama, Osaka, Nagoya, Sapporo, Kōbe, Fukuoka, Kyōto, Kawasaki, Saitama, Hiroshima, Sendai, Kitakyūshū, Chiba, Sakai, Niigata, Hamamatsu, Kumamoto, Sagamihara, Shizuoka und Okayama. Obwohl einige Bezirke der Präfektur Tokio die nötige Bevölkerungszahl überschreiten, können sie sich als „Sonderbezirke“ nicht um diesen Status bewerben.
Wirtschaft
Japan ist eine hoch industrialisierte, freie Marktwirtschaft mit einigen Elementen einer gelenkten Wirtschaft. In den Jahren des Wiederaufbaus nach dem Krieg versuchte die Regierung vor allem über das MITI gezielt in einzelne Bereiche der Wirtschaft einzugreifen. In den letzten Jahren wurde zunehmend dereguliert und privatisiert. Im Index der Wettbewerbsfähigkeit nahm Japan 2016 Rang 6 ein. Im Index of Economic Freedom belegte es im selben Jahr Platz 20.
Der Export im Jahr 2016 betrug 808,6 Milliarden US-Dollar. Damit liegt Japan auf Platz 4 der exportstärksten Länder hinter der Volksrepublik China auf Platz 1, den Vereinigten Staaten auf Platz 2 und Deutschland auf Platz 3. Besonders in der gegenwärtigen Lage bei schwacher Binnennachfrage und einer rasch alternden Bevölkerung bleibt der Export für Japan essentiell.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Staat und Industrie, eine traditionell ausgeprägte Arbeitsdisziplin, die Beherrschung von Spitzentechnologie, ein großes Augenmerk des Staates auf Ausbildung und eine Steigerung der Produktivität durch Automatisierung, haben Japan geholfen, binnen kurzer Zeit hinter den Vereinigten Staaten,EU und China die viertgrößte Wirtschaftsmacht der Welt zu werden. Über drei Jahrzehnte hinweg hatte Japan ein rasantes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen: ein Durchschnitt von 10 % in den 1960ern, durchschnittlich 5 % in den 1970ern, und 4 % Wirtschaftswachstum in den 1980ern. In den 1990ern brach das Wachstum nach dem Platzen der Bubble Economy ein, Japan geriet in eine Deflationsspirale. Staatliche Versuche zur Wiederbelebung des Wirtschaftswachstums hatten zunächst keinen Erfolg und wurden später während der Jahre 2000 und 2001 durch eine Verlangsamung der amerikanischen und asiatischen Märkte gehemmt.
Die Bürger Japans verfügten laut der Schweizer Bank Credit Suisse 2016 über ein Gesamtvermögen von 24 Billionen Dollar, womit Japan hinter den USA das zweitgrößte nationale Gesamtvermögen besitzt. Sowohl die Einkommens- als auch die Vermögensungleichheit war in Japan weniger ausgeprägt als in den meisten anderen Industriestaaten. In Relation zur Größe der Wirtschaft gibt es in Japan verhältnismäßig wenige Milliardäre und der Gini-Koeffizient Japans ist einer der niedrigsten weltweit.
Das Kabinett von Jun’ichirō Koizumi hat Gesetze zur Privatisierung und Deregulierung erlassen (teilweise vergeblich) und versucht, die schwächelnde japanische Wirtschaft anzuregen. Ein seit den 1990ern zunehmendes Problem Japans ist die Arbeitslosigkeit. Offizielle Statistiken geben sie mit rund drei Prozent an, was immer noch eine verhältnismäßig niedrige Rate ist.
2012 wurde Shinzo Abe zum neuen Premierminister Japans gewählt. Abe versprach die Japanische Wirtschaft mit Radikalen Reformen aus ihrer zwei Jahrzehnte andauernden Stagnation zu befreien. Die Abenomics genannte Strategie bestand aus Deregulierung, Konjunkturprogramme die ein hohes Defizit in Kauf nehmen, sowie billiges Geld (Der Leitzins der Japanischen Zentralbank ist Negativ). Zudem wurde der vorher vernachlässigte Tourismus gefördert und das Land für Ausländische Investitionen geöffnet. Das Wachstum sollte auf über 3 % gesteigert werden. Die Strategie verbesserte zwar die Stimmung in der japanischen Wirtschaft, konnte das Wachstum bisher jedoch nicht nachhaltig steigern und trieb Japans Staatsverschuldung weiter in die Höhe. Zudem hat Japan seit der Fukushima-Katastrophe eine negative Handelsbilanz sowie höhere Haushaltsdefizite da es seine Energie jetzt importieren muss, was die Lage weiter verkompliziert.
Wirtschaftskennzahlen
Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich in den letzten Kalenderjahren folgendermaßen (Werte mit Fragezeichen sind Schätzungen bzw. Prognosen):
Staatshaushalt
Der Staatshaushalt umfasste 2016 Ausgaben von umgerechnet 1.931 Mrd. US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 1.696 Mrd. US-Dollar gegenüber. Daraus ergibt sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 4,7 % des BIP. Die Staatsverschuldung betrug 2016 11,8 Bio. US-Dollar oder 239,2 % des BIP.
2009 betrug der Anteil der Staatsausgaben (in % des BIP) folgender Bereiche:
- Gesundheit: 9,3 %
- Bildung: 3,5 % (2007)
- Militär: 0,8 % (2006)
Die Staatsverschuldung, heute eine der höchsten der Welt, ist vor allem auf die Japankrise zurückzuführen. 1989 lag die Staatsverschuldung noch bei 68 % des BIP.
Energie
Japan verbraucht so viel verflüssigtes Erdgas (LNG) wie kein anderes Land, ist der zweitgrößte Importeur von Kohle und der drittgrößte von Erdöl.
Das Land hat nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima alle Kernkraftwerke vom Netz genommen und schärfere Sicherheitsbestimmungen eingeführt. Durch den resultierenden Import fossiler Energierohstoffe und einen Rückgang der Exporte verzeichnete Japan im Kalenderjahr 2011 das erste Handelsbilanzdefizit seit 1980. Die Wiederinbetriebnahme der Kernkraftwerke nach Abschluss der Sicherheitsüberprüfungen und Wartungsarbeiten hängt auch von der Genehmigung durch die betroffenen Präfekturen und Gemeinden ab, also die örtlichen Gouverneure und Bürgermeister. Nach einer Umfrage der Mainichi Shimbun in betroffenen 20 Präfekturen und 122 Gemeinden sind 17 Prozent der Gebietskörperschaften gegen eine Wiederanschaltung, 57 Prozent für eine Wiederinbetriebnahme unter bestimmten Bedingungen. Im Katastrophengebiet des Tōhoku-Erdbebens sind 60 Prozent der Bürgermeister für eine Abschaffung der Kernreaktoren.
Zudem macht das Land Schritte in Richtung einer Energiewende. Ein Jahr nach der Katastrophe hat die japanische Regierung beschlossen, ein Fördergesetz für Erneuerbare Energien aufzulegen, das nach dem Vorbild des deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz arbeiten soll. Die Einspeisevergütung insbesondere für Solarstrom soll die Stromengpässe verhindern, die nach Abschalten der AKW vor allem im Sommer aufgrund der Klimaanlagen verursacht werden. Eine Installation von deutlich über 10 Gigawatt Photovoltaikleistung pro Jahr wird als möglich eingeschätzt. Im November 2013 wurde in Kagoshima das erste PV-Großkraftwerk Japans mit einer Leistung von 70 Megawatt in Betrieb genommen. Für das Jahr 2014 wird der Zubau auf ca. 8.000 MW geschätzt. Neben der Solarenergie werden auch Windenergie, Geothermie, Wasserkraft, Biogas und Biomasse gefördert.
Gleichzeitig will Ministerpräsident Abe einen Teil der derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke wieder ans Netz nehmen. Angestrebt wird vom Kabinett Abe ein Atomstromanteil von knapp 20 %; vor Fukushima waren es ca. 30 % gewesen. Mit Stand April 2015 erhielten insgesamt 4 der 48 Kernkraftwerksblöcke nach Überprüfen der neu eingeführten erhöhten Sicherheitsbestimmung durch die staatliche Atomaufsichtsbehörde die Genehmigung für eine Wiederanfahren. Zuvor waren bis 2013 alle Kernkraftwerke sukzessive vom Netz genommen worden. Bisher steht das Anfahren dieser vier Reaktorblöcke jedoch aus, da ein Gericht mit Verweis auf die nicht nachgewiesene Erdbebensicherheit den Betrieb der Reaktoren untersagt hat.
Infrastruktur
Verkehrswesen
Die gut ausgebauten Bahntrassen Japans haben eine Gesamtlänge von 23.506 km. Das entspricht Platz 11 der „Weltrangliste“ (zum Vergleich: Deutschland liegt mit 41.896 km auf Platz 6.) Die Ost-West-Verbindung des Shinkansen ist die Lebensader des Landes. Zu den Olympischen Spielen in Tokio wurde 1964 die erste Strecke von Tokio nach Osaka eröffnet. Durch Linien der sieben Nachfolgegesellschaften der privatisierten Staatsbahn JNR, durch Privatbahnen, Überlandbusse und Fähren sind die meisten Dörfer und Inseln an das Netz angeschlossen. Jede größere Stadt ist durch ein ausgeprägtes Nahverkehrsnetz mit dem Umland verbunden. Neun Metropolen haben ein U-Bahn-Netz, jede größere Stadt besitzt eine Vielzahl an Buslinien. Moderne Einschienenbahnen wurden in mehreren Städten gebaut, des Weiteren gibt es Straßenbahnen, in Nischen werden auch Peoplemover eingesetzt.
Bahn- sowie Nahverkehrsbeförderungsgebühren schwanken stark nach Region und Betreibergesellschaft. Einzelfahrten sind vor allem in Großstädten sehr günstig, können aufgrund der fehlenden Verkehrsverbünde und fehlender staatlicher Subventionierung aber auch relativ hoch liegen. Im Fernverkehr machen die Zuschläge die Fahrten oft teuer.
Ein Auto besitzen in Japan in erster Linie Menschen, die auf dem Land oder in kleineren Städten leben. Da die Städte sehr dicht bebaut sind, ist zur Zulassung eines Kraftfahrzeugs ein Parkplatznachweis (Shakoshōmei) nötig. Es sind rund 60 Millionen Pkw im Land zugelassen. In Wohngegenden sind die Straßen sehr eng und haben keine Bürgersteige. Deshalb gibt es im innerstädtischen Straßenbild auch kaum LKW, da nur schmale Kleintransporter die engen Straßen befahren können. Das japanische mautpflichtige Autobahnnetz umfasst rund 7000 Kilometer, weitere 2000 sind in Planung. Das Netz ist in staatlicher Hand, die Betreibergesellschaften wurden jedoch im Jahr 2005 in private Gesellschaften in öffentlichem Besitz umgewandelt und sollen eventuell verkauft werden. In Japan herrscht Linksverkehr.
Der Bau des Straßen- und Bahnnetzes gestaltet sich aufgrund des bergigen Inlands und der vielen Inseln sehr schwierig und ressourcenintensiv, da viele Tunnel und Brücken nötig sind. Darüber hinaus ist die Infrastruktur ständig durch Erdbeben, Taifune und Vulkanausbrüche gefährdet. Strom- und Telefonleitungen sind in Japan überwiegend oberirdisch geführt, bei neueren Städtebauprojekten unterirdisch. Aufgrund des Brandrisikos bei Erdbeben erfordern die in allen Stadtgebieten unterirdisch verlegten Gasleitungen besondere Aufmerksamkeit und werden oft gewartet. Gasherde und Gasboiler zur Warmwasserversorgung sind in Japan die Norm. Zur japanischen Infrastruktur gehört ein dichtes Netz an Katastrophenwarnsystemen und Rettungsinseln.
In Japan gibt es eine große Anzahl von Häfen und Flughäfen. Aufgrund seiner isolierten Lage wird über diese sämtlicher internationaler Warenhandel abgewickelt. Wegen der schlechten Erreichbarkeit vieler Orte innerhalb Japans werden sie aber auch zum Reisen und für inländischen Warentransport genutzt. Die größten Flughäfen sind Tokio-Haneda, Tokio-Narita, Kansai und der zur EXPO Aichi 2005 neu eröffnete Flughafen Chūbu. Da in Japan nur wenig ebenes Land zur Verfügung steht, wurden sowohl die o. g. Flughäfen Kansai und Aichi, als auch die Flughäfen Kitakyūshū und Kōbe auf künstlichen Inseln im Meer errichtet.
Telekommunikation
Ebenfalls gut ausgebaut ist das Telefonnetz, Breitbandinternetzugänge sind flächendeckend verfügbar und fast jeder Japaner besitzt ein Mobiltelefon. In Japan wurde der Mobilfunkstandard Personal Digital Cellular eingesetzt, welcher nicht zum global weit verbreiteten GSM-Standard kompatibel ist. Mittlerweile ist jedoch auch das UMTS-Netz in Japan hervorragend ausgebaut. Die meisten 3G-Mobiltelefone aus Europa funktionieren heutzutage auch in Japan problemlos.
2016 nutzten 115 Millionen Japaner das Internet (91 % der Bevölkerung). Japan hat zudem eine der schnellsten Internetgeschwindigkeiten.